Ein häufiges Thema im Vorfeld eines Immobilienkaufs sind die Notarkosten. Dabei herrscht oft Unsicherheit: Wie hoch sind sie? Wovon hängen sie ab? Und gibt es Preisunterschiede?

Mein Name ist Andreas-Oliver Meyer. Als Notar mit dem Amtssitz Celle begleite ich Immobilienkäufe mit dem Anspruch, auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten und Gebühren eine vollständige Transparenz sicherzustellen.

Diese Seite soll die wichtigsten Punkte verständlich erläutern.


Sind Notarkosten frei verhandelbar?

Nein.

Die Gebühren eines Notars sind gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz schreibt bundesweit einheitliche Gebührensätze vor.

Das bedeutet:

  • Die Höhe der Gebühren ist nicht frei verhandelbar.
  • Jeder Notar rechnet nach denselben gesetzlichen Vorgaben ab.
  • Ein „günstigerer“ oder „teurerer“ Notar existiert im Regelfall nicht.

Diese gesetzliche Bindung dient der Neutralität und Unabhängigkeit des Amtes.


Wovon hängen die Notarkosten ab?

Die Gebühren orientieren sich in der Regel am Kaufpreis der Immobilie. Je höher der Kaufpreis, desto höher ist auch der Geschäftswert – und damit die Gebühr.

Neben dem Kaufpreis können weitere Faktoren eine Rolle spielen, etwa:

  • zusätzliche Vereinbarungen im Vertrag
  • Löschungen oder Übernahmen von Grundschulden
  • besondere Sicherungsmechanismen
  • Betreuung umfangreicher Vollzugsmaßnahmen

Die Gebühren steigen dabei nicht linear, sondern folgen einer gesetzlich festgelegten Gebührentabelle.


Welche Leistungen sind in den Notarkosten enthalten?

Die Notargebühr deckt nicht nur den Beurkundungstermin ab.

Typischerweise umfasst sie:

  • Erstellung des Kaufvertragsentwurfs
  • rechtliche Prüfung und Gestaltung
  • Beurkundung
  • Beratung und Belehrung
  • Einholung von Genehmigungen
  • Einreichung und Überwachung von Grundbuchanträgen
  • vollständige Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung

Die notarielle Tätigkeit endet also nicht mit der Unterschrift, sondern erst mit dem rechtlich abgeschlossenen Vollzug.


Wie hoch sind die Notarkosten typischerweise?

Als grobe Orientierung gilt:

Die Notarkosten einschließlich Grundbuchkosten bewegen sich häufig in einer Größenordnung von etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises.

Diese Angabe ist jedoch nur ein Richtwert. Der konkrete Betrag hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Besonderheiten ab.

Eine individuelle Kostenschätzung ist vorab möglich, wenn der Kaufpreis und die Eckdaten bekannt sind.


Wer trägt die Notarkosten?

Beim Immobilienkauf ist es üblich, dass der Käufer die Notarkosten und die Kosten der Eigentumsumschreibung trägt.

Hiervon können die Parteien abweichen, allerdings ist diese Kostenverteilung in der Praxis weit verbreitet.

Löschkosten für bestehende Belastungen trägt regelmäßig der Verkäufer.


Warum die gesetzliche Gebührenstruktur sinnvoll ist

Die einheitliche Gebührenregelung verfolgt mehrere Ziele:

  • Sicherstellung der Unabhängigkeit des Notars
  • Vermeidung von Preiswettbewerb im Amtsbereich
  • Transparenz und Berechenbarkeit
  • Gleichbehandlung aller Beteiligten

Die notarielle Tätigkeit ist kein marktwirtschaftliches Dienstleistungsangebot im klassischen Sinn, sondern Teil der vorsorgenden Rechtspflege.


Transparenz schafft Vertrauen

Gerade bei hohen Kaufpreisen erscheinen die Notarkosten auf den ersten Blick erheblich. Betrachtet man jedoch den Umfang der rechtlichen Absicherung, die gesamte Abwicklung und die langfristige Bedeutung des Eigentumsübergangs, relativiert sich dieser Eindruck.

Ein Immobilienkauf betrifft regelmäßig einen sehr hohen Vermögenswert. Die notarielle Tätigkeit sorgt dafür, dass dieser Vermögenswert rechtssicher übertragen wird.


Zusammengefasst

  • Notarkosten sind gesetzlich geregelt.
  • Sie orientieren sich am Kaufpreis.
  • Sie sind bundesweit einheitlich.
  • Sie umfassen die vollständige rechtliche Gestaltung und Abwicklung.

Transparenz über die Kosten gehört zu einer guten Vorbereitung auf den Notartermin.