Beim Immobilienkauf entstehen regelmäßig ähnliche Fragen. Die folgenden Antworten sollen Ihnen eine klare Orientierung geben und typische Unsicherheiten auflösen.


Muss ein Immobilienkauf notariell beurkundet werden?

Ja. Ein Kaufvertrag über Grundstücke oder Eigentumswohnungen ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag rechtlich unwirksam.


Wer sucht den Notar aus?

In der Praxis wählt häufig der Käufer den Notar. Rechtlich sind jedoch beide Parteien gleichberechtigt. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt keine Seite einseitig.


Kann ich den Vertragsentwurf vor dem Termin prüfen?

Ja. Der Vertragsentwurf wird in der Regel vor dem Notartermin zur Verfügung gestellt. Das gibt Ihnen Gelegenheit, den Inhalt in Ruhe zu lesen und Fragen zu klären.


Wann muss der Kaufpreis gezahlt werden?

Der Kaufpreis wird nicht sofort nach der Beurkundung fällig. Er wird erst dann zahlbar, wenn die im Vertrag vorgesehenen Sicherungsvoraussetzungen erfüllt sind, etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.


Wann werde ich Eigentümer der Immobilie?

Rechtlicher Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch. Die Schlüsselübergabe oder der Besitzübergang begründen noch kein Eigentum.


Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig veräußert oder belastet wird.


Was passiert, wenn im Grundbuch Belastungen eingetragen sind?

Nicht jede Belastung ist problematisch. Im Kaufvertrag wird geregelt, welche Rechte übernommen und welche gelöscht werden. Der Notar sorgt dafür, dass diese Regelungen ordnungsgemäß umgesetzt werden.


Kann der Vertrag im Notartermin noch geändert werden?

Ja. Bis zur Beurkundung können Anpassungen vorgenommen werden. Auch im Termin selbst sind Änderungen möglich, sofern sich beide Parteien einig sind.


Wer trägt die Notarkosten?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten sowie die Kosten der Eigentumsumschreibung. Löschkosten für bestehende Belastungen übernimmt regelmäßig der Verkäufer. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.


Sind Notarkosten verhandelbar?

Nein. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Jeder Notar rechnet nach denselben gesetzlichen Vorgaben ab.


Wie lange dauert die Eigentumsumschreibung?

Die Dauer hängt vom Einzelfall und von der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts ab. Zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung vergehen häufig mehrere Wochen.


Was ist der Unterschied zwischen Besitzübergang und Eigentum?

Mit dem Besitzübergang geht die Nutzung und wirtschaftliche Verantwortung auf den Käufer über. Eigentümer wird er jedoch erst mit Eintragung im Grundbuch.


Muss ich zum Notartermin persönlich erscheinen?

Grundsätzlich ja. In besonderen Fällen kann eine Vertretung mit notariell beglaubigter Vollmacht erfolgen.


Darf der Notar mich steuerlich beraten?

Nein. Der Notar ist für die rechtliche Gestaltung zuständig. Steuerliche oder wirtschaftliche Beratung gehört nicht zu seinen Aufgaben.


Was sollte ich zum Notartermin mitbringen?

In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Weitere Unterlagen werden im Vorfeld abgestimmt.


Warum ist eine gute Vorbereitung sinnvoll?

Ein Immobilienkauf betrifft regelmäßig erhebliche Vermögenswerte. Wenn Sie die Abläufe und Sicherungsmechanismen verstehen, gehen Sie ruhiger und strukturierter in den Termin.


Diese FAQ sollen Ihnen eine erste Orientierung geben. Für konkrete Einzelfragen ist die individuelle Prüfung des jeweiligen Sachverhalts entscheidend.