Wer vom gesetzlichen Standard abweichen möchte, kann seinen Nachlass individuell regeln.

Die beiden wichtigsten Instrumente dafür sind das Testament und der Erbvertrag. Beide ermöglichen es, eigene Vorstellungen verbindlich festzulegen – unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und Bindungswirkung.


Warum eine individuelle Regelung sinnvoll sein kann

Die gesetzliche Erbfolge ist eine pauschale Lösung. Sie berücksichtigt keine persönlichen Wünsche, keine familiären Besonderheiten und keine strategischen Überlegungen.

Eine eigene Verfügung ermöglicht es unter anderem:

  • bestimmte Personen gezielt zu bedenken oder auszuschließen
  • Vermögenswerte differenziert zu verteilen
  • Immobilien klar zuzuordnen
  • minderjährige Kinder abzusichern
  • Streit in der Familie vorzubeugen

Welche Form geeignet ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.


Das Testament

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen.

Der Erblasser legt darin allein fest, wer Erbe wird und welche weiteren Anordnungen gelten sollen.


Formen des Testaments

Handschriftliches Testament

Ein Testament kann eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Es muss vollständig handschriftlich verfasst sein.

Diese Form ist formwirksam, birgt jedoch Risiken bei unklaren Formulierungen oder Auslegungsfragen.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament wird vor dem Notar erklärt und beurkundet.

Vorteile sind insbesondere:

  • rechtliche Prüfung und Beratung
  • klare Formulierung
  • sichere Verwahrung
  • geringeres Risiko von Auslegungsstreitigkeiten
  • häufig kein zusätzlicher Erbschein erforderlich

Gerade bei komplexeren Vermögensverhältnissen bietet das notarielle Testament zusätzliche Sicherheit.


Der Erbvertrag

Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament vor allem durch seine Bindungswirkung.

Er wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und muss notariell beurkundet werden.


Besonderheiten des Erbvertrags

  • Er enthält vertragsähnliche, verbindliche Regelungen.
  • Änderungen sind grundsätzlich nur gemeinsam möglich.
  • Er bietet hohe Planungssicherheit.

Ein Erbvertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn mehrere Beteiligte verbindliche Absprachen treffen möchten – etwa Ehegatten oder Partner in einer langfristigen Vermögensplanung.


Wichtige Unterschiede im Überblick

TestamentErbvertrag
einseitige Verfügungvertragliche Vereinbarung
grundsätzlich jederzeit widerruflichbindend, nur eingeschränkt änderbar
kann handschriftlich oder notariell seinzwingend notariell
hohe Flexibilitäthohe Planungssicherheit

Welche Form geeigneter ist, hängt von den individuellen Zielen ab.


Typische Gestaltungsfragen

Im Zusammenhang mit Testament und Erbvertrag stellen sich häufig Fragen wie:

  • Soll der Ehepartner Alleinerbe werden?
  • Wie werden Kinder berücksichtigt?
  • Soll ein Vermächtnis angeordnet werden?
  • Wie können Immobilien sinnvoll zugewiesen werden?
  • Wie lässt sich eine Erbengemeinschaft vermeiden?

Eine durchdachte Gestaltung berücksichtigt sowohl die familiäre Situation als auch mögliche zukünftige Entwicklungen.


Pflichtteilsrechte beachten

Auch bei Testament oder Erbvertrag bleiben Pflichtteilsrechte bestimmter Angehöriger bestehen.

Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören insbesondere:

  • Ehegatten
  • Kinder
  • unter bestimmten Voraussetzungen Eltern

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Eine Gestaltung sollte diese Rechte stets berücksichtigen.


Die Rolle des Notars

Als Notar mit dem Amtssitz Celle begleite ich die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen im Rahmen meines öffentlichen Amtes.

Die notarielle Tätigkeit umfasst:

  • rechtliche Einordnung der Ausgangssituation
  • Erläuterung gesetzlicher Rahmenbedingungen
  • strukturierte Ausarbeitung der gewünschten Regelungen
  • formwirksame Beurkundung
  • sichere Verwahrung notarieller Urkunden

Ziel ist es, klare und rechtlich tragfähige Lösungen zu schaffen.


Zusammenfassung

Testament und Erbvertrag sind Instrumente, um vom gesetzlichen Standard abzuweichen und den Nachlass individuell zu gestalten.

  • Das Testament bietet Flexibilität.
  • Der Erbvertrag bietet Verbindlichkeit.
  • Beide erfordern sorgfältige Überlegung.

Eine bewusste Entscheidung schafft langfristige Sicherheit – für Sie selbst und für die nächste Generation.

Auf der kommenden Seite zeige ich Ihnen, wie man mit einer guten erbrechtlichen Planung Streit vermeiden kann.